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Der Großteil der Krankenkassen bieten zum U1-Verfahren verschiedene Umlagesätze an. Wählt der Arbeitgeber keinen dieser Umlagesätze, gilt der allgemeine Umlagesatz. Die Höhe des allgemeinen Umlagesatzes wird durch die Krankenkassen individuell festgelegt. Arbeitgeber können bei Kassen mit mehreren Umlagesätzen einen geringeren oder höheren Erstattungssatz wählen. In diesem Fall zahlen sie auch entsprechend entweder einen ermäßigten oder erhöhten Umlagesatz zur U1. Die Erstattungssätze für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall liegen zwischen 40 und 80 Prozent.

Aufgrund der Unterschiede in den Beitrags- und Erstattungssätzen der gesetzlichen Krankenkassen lassen sich die Personalkosten – bezogen auf die individuelle Krankensituation und Tarifkonstellation in Ihrem Unternehmen – durch Anpassung und jährliche Optimierung um den oben genannten Betrag senken.

Wir als Umlage-Experten führen gerne für Dich die kostenlose Berechnung Deines individuellen Einsparpotenzials durch. Basierend auf unseren Ergebnissen kannst Du entweder selber in die Umsetzung gehen oder wir übernehmen die komplette Realisierung für Dich.

Schnell - Erklärung

01 Ist-Analyse

…zeigt, was für Dich tatsächlich möglich sein kann. Dabei erhältst, Du mehre Optimierungsszenarien.

.

02 Ersparnis

...zeigt welche Einsparszenarien für Dein Unternehmen möglich sind. Dadurch lassen sich arbeitgeberseitig hohe Zusatzleistungen für die Belegschaft finanzieren und diese besser und länger ans Unternehmen binden.

 

03 Implementierung

…gibt Dir die Möglichkeit, nach Deiner Szenario-Entscheidung, (Kleine – oder Große Optimierung), einen oder mehrere Mitarbeitervorteile in Deinem Unternehmen umzusetzen. 

 

04 Überwachung und Monitoring

… sichert Dir, dass wir jedes Jahr Deine Umlagesätze überprüfen und anpassen, damit Deine Belegschaft stets die passgenauen Umlagesätze haben, damit Dein Unternehmen maximal profitiert.

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Beispiel Szenarien einer Optimierung
Kleine Optimierung

Kassen bieten unterschiedliche Kombinationen von Beitrags- und Leistungs-/Erstattungssätzen an. Doch welche Kombination ist die passendste für die Belegschaftsmitglieder des Unternehmens? Dazu müsste man wissen,welche Anzahl von Krankheitstagen je Belegschaftsmitglied im kommenden Jahr auf das Unternehmen zukommen. Natürlich ist das unklar.

Gerade deswegen sollte die aktuelle Einstufung aller Belegschaftsmitglieder regelmäßig überprüft werden. Als Arbeitgeber kann so schnell ein Überblick gewonnen werden, ob eher zu viel an Beiträgen bezahlt wird oder ob, und unter welchen Umständen, sich tatsächlich Ersparnisse, gegenüber dem Status quo, ergeben können. Im Ergebnis werden die Unterschiede auf Arbeitgeberseite dargestellt, soweit andere Einstufungen finanzielle Vorteile bringen könnten. Um eine bessere Einschätzung vornehmen zu können, wird mit der Anzahl der Krankheitstage variiert. Die Darstellung enthält Ergebnisse für alle Krankheitstage von 0 bis 42.

Dabei gibt das Rechenergebnis einen schnellen und guten Überblick und dient so unterstützend bei einer Entscheidungsfindung in Absprache mit einem Berater und/oder den Krankenkassen. Diese klassische Umlageoptimierung zeigt auf, wie einzelne Belegschaftsmitglieder optimal bei ihren Kassen eingestuft werden könnten

Ein Beispiel:

Daniel Alexander Kaler 

Lfd. monatliches Bruttogehalt:  3.000€

40 Wochenarbeitsstunden + 360 "Arbeitstage"

Durchschnittliche KHT p.a.:    11 Tage 

z.B. Mitglied der DAK-Gesundheit

U1-Einstufung aktuell: 80% / 3,90%

Wie unsere Lösung funktioniert 
Ein Beispiel:
Krankenkasse XY
-
-
-
-
-
1,70
2,10
2,40
2,70
  • Der Arbeitgeber spart 2,20 % auf die lfd. Bruttobezüge 

​        Bei 36.000 € p.a. sind das 792,00 € p.a. 

  • Ein Krankheitstag kostet den Arbeitgeber 30 %-Punkte mehr, da er statt 80 % Erstattung dann 50 % Erstattung erhält.

       Bei 36.000 p.a. und 360 Arbeitstagen sind das 30,00 € je KHT

-> Somit könnten sich der Arbeitgeber 26,40 Krankheitstage aus der                 Ersparnis "leisten".

Große Optimierung

Betrachtung der Optimierung mit der Annahme alle Belegschaftsmitglieder wären Mitglied in der für den Arbeitgeber günstigsten Krankenkasse.

Das Szenario „Große Optimierung“ unterstellt, dass sich alle Belegschaftsmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse befinden. Ausgewählt wird die, aus Arbeitgebersicht, günstigste Kasse in Bezug auf die Umlage U1 (Aufwand für Beitragszahlung und Aufwand für Eigenbeteiligungen im Schadenfall).

Grundsätzlich werden diejenigen gesetzlichen Krankenkassen betrachtet, die im Bundesland, in dem der Arbeitgeber ansässig ist, geöffnet sind.

Berücksichtigt sind die laufenden Bruttoeinkommen, die Bemessungsgrenzen, Sonderfälle (z. B. Azubi, Minijob, PKV-Versicherte,

u. a.), individuelle Krankheitstage, individuelle aktuelle Mitgliedschaft, individuelle Einstufung in der Umlage U1.

Im Ergebnis werden die Unterschiede je Belegschaftsmitglied betrachtet, die sich aus der jeweiligen Differenz der aktuellen Werte und dem günstigsten Anbieter ergeben. Dabei werden sowohl die Werte für jedes Belegschaftsmitglied, als auch die Werte für den Arbeitgeber gezeigt. Um eine bessere Einschätzung vornehmen zu können, wird die Anzahl der Krankheitstage variiert. Die Darstellung enthält Ergebnisse je Anzahl der Krankheitstage von 0 bis 42.

In einer Übersicht über das Unternehmen werden diejenigen Kassen aufgelistet, die für den Arbeitgeber besonders günstig abschneiden. Die entsprechende Tabelle enthält eine kurze Liste und die möglichen Ersparnisse auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Neben der Übersicht auf Unternehmensebene kann ebenfalls die Belegschaftsmitgliedsebene betrachtet werden. Dabei wird je Belegschaftsmitglied eine individuelle Szenariobetrachtung zur Verfügung gestellt.

Mögliche Vorteile für das Unternehmen:

•Konzentration auf weniger Ansprechpartner zu denselben Themen

•Erleichterter Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung

•Freie Mittel zur Förderung der Motivation der Belegschaft durch z. B. : spürbare Entgelterhöhung

•attraktive Leistungen aus der betrieblichen Krankenversicherung

•lukrative Steigerung von Betriebsrenten oder deren Einführung

•Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber

•Erhöhung der Bindung der Belegschaft

 

Voraussetzung für die mögliche Realisierung der o.g. Werte ist der reale Kassenwechsel durch das Mitglied. Ein solcher Wechsel kann und sollte vom Arbeitgeber nicht eingefordert werden. Auf der anderen Seite steht einer Motivation anhand einer attraktiven „Belohnung“, durch den Arbeitgeber nichts im Weg. Aus Belegschaftssicht ist der Vergleich einfach: „Leistungen Kasse (alt)“ sollte mit „Leistungen Kasse(neu), mit Benefits durch den Arbeitgeber“ verglichen werden.

Ein Beispiel:
Warum soll der/die Mitarbeiter*in die Krankenkasse wechseln?

Firma A 

   3o Mitarbeiter/Innen

   2.500 Euro brutto/Monat

  Beitrag U1/U2 = 26.550 Euro p.a. 

               2,5%/0,45%

Firma Schlau

   3o Mitarbeiter/Innen

   2.500 Euro brutto/Monat

  Beitrag U1/U2 = 10.710 Euro p.a. 

               0,9%/0,29%

Ersparnis = 15.840€ !

+ Mitarbeiter*innen sind im Durchschnitt 10 Tage im Jahr krank

16.250 Euro Erstattung, 

da 35 % Selbstbeahlt

19.999 Euro Erstattung,

da nur 20 % Selbstbehalt

zusätzlich. Ersparnis = 3.750 Euro

30 Mitarbeiter*innen

2.500€ brutto/Monat

10 Tage krank/Jahr

ca. 20.000€ Ersparnis/Jahr

= freies Kapital für Mitarbeiter-Benefits!
Fazit:
Warum soll der/die Mitarbeiter*in die Krankenkasse wechseln?

- 95% der Leistungen aller GKV sind identisch

- 12 Monate Bindungsfrist = Null RISIKO

Deine Mitarbeiter überzeugst Du nicht, mit unseren Zusatzleistungen die Krankenkasse zu wechseln? Hier noch ein paar Möglichkeiten, wie Du auch den letzten Skeptiker überzeugst:

Lass Deine Mitarbeiter an Deiner Ersparnis partizipieren. Wandel den „Netto-Entgeltverlust“ in einen Netto-Zuschuss um!

Was ist pro Mitarbeitenden pro Monat möglich?

  • Essenszulage (max. 131,40€ Netto bei 20 Arbeitstagen möglich, AG-Aufwand 17,35€ Steuern zzgl. Anbieterkosten, z.B. 7,23€) 

  • Sachbezugs-Einkaufsgutschein (max. 50,-€ Netto pro Monat) zzgl. Kaufnebenkosten 

  • Annehmlichkeiten max. 60,-€ Brutto (Geburtstag, Namenstag…) 

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) 600,-€ für zertifizierte Maßnahmen nach § 20 SGB V steuerfrei pro Jahr pro Mitarbeiter

 

(131,40 € x 12)   + (50 € x 12)  + (60 € x 3)  + 600 €

   1.576,80 €      + 600 €         +  180,00 €  + 600 €   = 2.956,80 € pro Jahr und Mitarbeiter

 

Da die individuelle Kundensituation wichtig ist, lass uns diese gerne im Detail betrachten.

Preis/Investition

Im Rahmen der Unternehmensberatung entsteht ein geldlicher Anspruch aus den realisierten Ersparnissen.

Maximal die Ersparnis des ersten Jahres: X EUR (Deine kleine Optimierung). Die Investition fällt nur einmalig an!

Wenn Du die große Optimierung umsetzen möchtest sowie einen Mitarbeiter Benefit wählst, wie z.B. eine Betriebliche Kranken-, Renten-, Unfallversicherung ist der gesamte Service für Dich kostenlos! 

 

Du legst nie drauf und sparst in der Regel über Jahre! 

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